Bewerbung
- Das Lehramtsstipendium Ruhr richtet sich an dich, wenn du mit dem Ziel Lehramt im ersten oder zweiten Fachsemester deines Bachelor-Studiums an einer der drei Universitäten im Ruhrgebiet studierst: Ruhr-Universität Bochum, TU Dortmund oder Universität Duisburg-Essen.
- Außerdem solltest du dich mit den Themen des Stipendienprogramms (wie z. B. Bildungsgerechtigkeit, Talentförderung) sowie der Region Ruhrgebiet identifizieren, dich ehrenamtlich engagieren und auch in Zukunft gesellschaftliche Verantwortung in deiner Rolle als Lehrer*in, insbesondere in einer Schule in herausfordernder Lage im Ruhrgebiet übernehmen wollen.
- Du musst entweder an der Ruhr-Universität Bochum, an der TU Dortmund oder an der Universität Duisburg-Essen eingeschrieben sein.
- Es werden Studierende im Ruhrgebiet aller Lehramtsstudiengänge für die fünf Schulformen in Nordrhein-Westfalen gefördert:
- Lehramt an Grundschulen
- Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen
- Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
- Lehramt an Berufskollegs
- Lehramt für sonderpädagogische Förderung
- Du kannst dich während des Bewerbungszeitraumes (in der Regel Dezember bis Mitte Januar) über das Bewerbungsformular bewerben. Das Formular steht dir während des Bewerbungszeitraums zur Verfügung. Bitte informiere dich rechtzeitig, da verspätete Bewerbungen nicht berücksichtigt werden können.
- Du kannst dich bewerben, wenn du zum Zeitpunkt der Bewerbung in mindestens einem deiner Fächer im ersten oder zweiten Fachsemester bist.
- Ja, du kannst dich bewerben, sofern du in mindestens einem deiner Fächer im ersten oder zweiten Fachsemester bist.
- Ja, der Abbruch vorheriger Studiengänge hat keinen Einfluss auf eine Bewerbung um das Lehramtsstipendium Ruhr. Wichtig ist, dass du an einer der drei Universitäten (Ruhr-Universität Bochum, TU Dortmund, Universität Duisburg-Essen) eingeschrieben bist, Lehramt studierst und dich zum Zeitpunkt der Bewerbung in mindestens einem deiner Fächer im ersten oder zweiten Fachsemester befindest.
- Ja, wichtig ist, dass du an einer der drei Universitäten (Ruhr-Universität Bochum, TU Dortmund, Universität Duisburg-Essen) eingeschrieben bist, Lehramt studierst und dich zum Zeitpunkt der Bewerbung in mindestens einem deiner Fächer im ersten oder zweiten Fachsemester befindest.
- Ja, wichtig ist, dass du an einer der drei Universitäten (Ruhr-Universität Bochum, TU Dortmund, Universität Duisburg-Essen) eingeschrieben bist, Lehramt studierst und dich zum Zeitpunkt der Bewerbung in mindestens einem deiner Fächer im ersten oder zweiten Fachsemester befindest.
- Ja, auch wenn du schon ein Studium abgeschlossen hast, kannst du dich um das Lehramtsstipendium bewerben. Wichtig ist, dass du an einer der drei Universitäten (Ruhr-Universität Bochum, TU Dortmund, Universität Duisburg-Essen) eingeschrieben bist, Lehramt studierst und dich zum Zeitpunkt der Bewerbung in mindestens einem deiner Fächer im ersten oder zweiten Fachsemester befindest.
- Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden alle eingegangenen Bewerbungen gesichtet und es wird eine Vorauswahl getroffen. Hast du es mit deiner Bewerbung in die Vorauswahl geschafft, laden wir dich zu einem Auswahltermin ein. Wenn wir dich nicht berücksichtigen können, erhältst du per E-Mail von uns Bescheid.
- Die Gesprächspartner*innen werden z. B. Schulpraxisvertreter*innen und Talentfördernde, Dozent*innen der Universitäten und Mitarbeiter*innen des Stipendienprogramms sein. Im Auswahltermin geht es darum, dich persönlich kennenzulernen und zu schauen, ob du und das Programm zusammenpassen. Innerhalb von 14 Tagen nach dem Gespräch erfährst du per E-Mail, ob du das Lehramtsstipendium Ruhr erhältst.
- Über die Vergabe des Stipendiums entscheidet die Auswahlkommission, mit der du dein Auswahlgespräch führst. Das sind drei bis vier Personen - Schulpraxisvertreter*innen und Talentfördernde, Dozent*innen der Universitäten und Mitarbeiter*innen des Stipendienprogramms.
- Die Zusage wird innerhalb von 14 Tagen nach deinem Gespräch per E-Mail verschickt.
Kriterien
- Beim Lehramtsstipendium Ruhr legen wir vor allem Wert auf deine Motivation Lehrer*in zu werden und sich mit dem Thema Bildungsgerechtigkeit auseinanderzusetzen. Auch andere Kriterien wie gesellschaftliches Engagement, die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen oder besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände, die sich beispielsweise aus der familiären Herkunft oder einem Migrationshintergrund ergeben, interessieren uns besonders.
- Viele Aktivitäten, die du unternimmst, um dich für andere einzusetzen, erscheinen dir selbst vielleicht als völlig selbstverständlich und du würdest sie im ersten Moment nicht als ehrenamtliches Engagement bezeichnen. Überlege dir daher im Vorfeld, wo du dich überall engagierst oder in der Vergangenheit engagiert hast. Auch deinen Einsatz im familiären Umfeld (z. B. die Pflege einer*s Angehörigen, Übersetzungstätigkeiten oder Behördengänge) kannst du angeben. Hier findest du eine kleine Übersicht und weitere Informationen zu diesem Thema: https://t1p.de/BeispieleEngagement oder https://www.stipendienkultur.de/ehrenamt.
- Wir betrachten deine Noten vor dem Hintergrund deiner Biografie und haben daher keine festgelegte Vorstellung hinsichtlich deiner Noten. Beim Lehramtsstipendium Ruhr legen wir vor allem Wert auf deine Motivation, Lehrer*in zu werden und sich mit dem Thema Bildungsgerechtigkeit auseinanderzusetzen. Auch andere Kriterien wie gesellschaftliches Engagement, die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen oder besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände, die sich beispielsweise aus der familiären Herkunft oder einem Migrationshintergrund ergeben, interessieren uns besonders. Darüber hinaus kannst du im Bewerbungsformular unter „Was möchtest du uns sonst noch über dich erzählen?“ auch gern auf besondere Erfolge, Interessen etc. eingehen.
- Du musst nichts unternehmen. Wir benötigen lediglich deine Hochschulzugangsberechtigung und verlangen bei deiner Bewerbung keine Leistungsnachweise aus dem Studium. Sofern schon Leistungsnachweise vorhanden sind, kannst du diese selbstverständlich gern einreichen.
- Wir werden einmal im Jahr in einem Reflexionsgespräch mit dir über deine bisherige Zeit im Stipendium sowie deine aktuelle Situation im Studium sprechen. Auch wenn deine Noten im Studium (noch) nicht deinen Vorstellungen entsprechen, ist das erst einmal kein Grund zur Sorge. Wir schauen gemeinsam mit dir, wo du ggf. Unterstützungs- oder Veränderungsbedarf hast.
- Nein. Wir werden einmal im Jahr in einem Reflexionsgespräch mit dir über deine bisherige Zeit im Stipendium sowie deine aktuelle Situation im Studium sprechen. Die maximale Laufzeit der finanziellen Förderung beträgt aber in jedem Fall 36 Monate.
Förderung
- Du erhältst eine monatliche Förderung von 300 Euro über maximal 36 Monate.
- Die Förderung beginnt zum 1.4. eines Jahres.
- Die finanzielle Förderung erhältst du über einen Zeitraum von maximal 36 Monaten. Die ideelle Förderung können wir dir bis zum Ende deines Master-Studiums gewähren. Eine Förderzusage erhältst du zunächst für die Dauer von 12 Monaten. Durch das jährliche Reflexionsgespräch wird die Weiterförderung geprüft.
- Während einer Beurlaubung vom Studium etwa aus persönlichen oder familiären Gründen, z. B. bei Schwangerschaft oder Kindererziehung oder zur Pflege eines nahen Angehörigen, wird das Stipendium nicht fortgezahlt. Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums wird mit Fortsetzung des Studiums geprüft. Sofern eine Beurlaubung wegen eines Auslandssemesters erfolgt, wird das Stipendium fortgezahlt. Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums ergibt sich in diesem Falle nicht.
- Die finanzielle Förderung endet nach maximal 36 Monaten, die ideelle Förderung mit Ende des Master of Education. Die Förderung endet ebenso, wenn das Studium abgebrochen, sich gegen das Lehramt entschieden bzw. in einen anderen Studiengang gewechselt wird oder eine Exmatrikulation vorgenommen wird. Bei derartigen Änderungen bitten wir dich, uns diese rechtzeitig mitzuteilen. Du kannst auch gern frühzeitig auf uns zukommen, um ein solches Anliegen gemeinsam zu besprechen.
Das richtet sich nach Höhe und Art der Stipendienförderungen. Grundsätzlich gilt: Wer schon eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhält, die durchschnittlich 30 Euro oder mehr pro Monat beträgt, kann keine finanzielle Förderung durch das Lehramtsstipendium bekommen. Es gelten die Regelungen des Deutschlandstipendiums. Eine detaillierte tabellarische Übersicht zur Zulässigkeit des gleichzeitigen Bezugs anderer Stipendien mit dem Deutschlandstipendium findest du hier. Du kannst dich aber auch nur auf die ideelle Förderung bewerben (siehe drei Fragen weiter).
- Du kannst dich auf das Lehramtsstipendium bewerben, auch wenn du bereits durch das Deutschlandstipendium gefördert wirst. Wenn du das Lehramtsstipendium erhältst, musst du dies deiner zuständigen Ansprechperson an deiner Universität umgehend mitteilen. Das Deutschlandstipendium endet ab dem Monat, ab dem du das Lehramtsstipendium erhältst. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Die Laufzeit des Lehramtsstipendiums beginnt mit der Aufnahme in das Programm. Ein späterer Beginn der Auszahlung (etwa nach Ende des Deutschlandstipendiums) führt nicht zu einer Verlängerung der Zahlung durch das Lehramtsstipendium Ruhr.
- Grundsätzlich ja. Du kannst dich auch dann bewerben, wenn du ein Stipendium der 13 Begabtenförderungswerke erhältst. Eine finanzielle Förderung ist dann nicht möglich, du kannst aber am ideellen Programm teilnehmen. Besprich dies in jedem Fall mit deiner Ansprechperson bei deinem Begabtenförderungswerk.
- Grundsätzlich kannst du dich auch bewerben, wenn die finanzielle Förderung ausgeschlossen ist (siehe Fragen zu Zulässigkeit, Deutschlandstipendium, Doppelförderung). Für die Aufnahme in das Programm gelten für alle Bewerbungen die gleichen Maßstäbe, unabhängig davon, ob eine materielle Förderung erfolgt oder nicht. Wenn du dich nur auf die ideelle Förderung bewerben möchtest, schreibe uns unbedingt vorab eine E-Mail: lehramtsstipendium-ruhr@rub.de
- Nein. Das BAföG und das Lehramtsstipendium Ruhr sind zwei sich ergänzende Programme. Du kannst grundsätzlich beide Fördermöglichkeiten gleichzeitig, ohne Abschläge in Anspruch nehmen. Wenn du BAföG beziehst, informiere dich sicherheitshalber bei deinem zuständigen BAföG-Amt.
- Nein. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Auch bei vorzeitiger Beendigung des Stipendiums muss das Geld nicht zurückgezahlt werden.
Inhalte
- Du nimmst am Studienprofil „Bildungsgerechtigkeit“ teil, das sowohl inhaltlich als auch praktisch auf die Tätigkeit an Schulen in herausfordernder Lage vorbereitet. Zudem erhältst du ein vielseitiges Begleitprogramm u. a. zur Persönlichkeitsentwicklung und Vernetzung z. B. mit anderen Stipendiat*innen sowie Bildungsexpert*innen aus Wissenschaft, Politik, Praxis und Gesellschaft. Du sammelst Praxiserfahrung durch den Einsatz als Lernhelfer*in an Schulen in herausfordernder Lage im Ruhrgebiet und wirst nach Abschluss der Masterphase für einen Vorbereitungsdienst an den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung im Ruhrgebiet bevorzugt berücksichtigt.
Das Studienprofil beinhaltet verschiedene Formate.
Im Rahmen deines Studiums …
- … besuchst du curriculare Veranstaltungen rund um das Thema Bildungsgerechtigkeit.
- … entwickelst du Handlungskompetenzen zur Arbeit an Schulen in herausfordernder Lage, indem du mit einer Kleingruppe Lösungen für realistische, vorhandene Herausforderungen von den Netzwerkschulen im Programm erarbeitest und implementierst.
- … absolvierst du das Berufsfeldpraktikum (RUB & UDE) oder das Eignungs- und Orientierungspraktikum (TU) als Lernhelfer*in an Schulen in herausfordernder Lage.
- … reflektierst du deine Lernentwicklung mit Hilfe eines thematisch ausgerichteten (digitalen) Portfolios sowie Reflexionsgesprächen.
- … erhältst du eine intensive Betreuung bei thematisch einschlägigen Bachelor- und Masterarbeiten sowie bei Studienprojekten im Praxissemester.
- Das Begleitprogramm beinhaltet verschiedene Angebote, die viele Interessen der diversen Stipendiat*innenschaft und vor allem auch das Thema Bildungsgerechtigkeit abdecken. Darüber hinaus hat jede*r Stipendiat*in die Möglichkeit, sich selbst einzubringen und eigene Angebote anzubieten.
- Das Begleitprogramm beinhaltet zum Beispiel Vernetzungs- und Austauschformate mit anderen Stipendiat*innen sowie Bildungsexpert*innen aus Wissenschaft, Politik, Praxis und Gesellschaft, Exkursionen zu außerschulischen Lernorten in der Region sowie Vorträge zum Thema Bildungsgerechtigkeit und Talentförderung.
- Wir vermitteln dir eine unserer Netzwerkschulen, an der du alleine oder im Tandem mit einer/einem Kommilitonin/Kommilitonen aus dem Stipendienprogramm ca. drei Semester lang als Lernhelfer*in im Einsatz bist. Du wirst dort keinen eigenständigen Unterricht halten, sondern Schüler*innen zusätzlich zu den Lehrer*innen in ihren Lernprozessen unterstützen. Deinen konkreten Aufgabenbereich sowie die zeitliche Einteilung besprichst du individuell mit deiner Ansprechperson in der Schule.
- Innerhalb der drei Semester Lernhelfer*innen-Tätigkeit wirst du ca. 35 Stunden pro Semester in der Schule verbringen. Diese Zeit wird dir auf das Berufsfeldpraktikum (RUB & UDE) oder das EOP (TU) angerechnet. Die konkrete zeitliche Einteilung besprichst du mit deiner Ansprechperson in der Schule individuell, damit sie sich gut mit deinem Stundenplan vereinbaren lässt.
- Deinen Einsatz als Lernhelfer*innen kannst du dir auf deine Studienleistungen anrechnen lassen, z.B. als Berufsfeldpraktikum (RUB & UDE) oder EOP (TU).
- Zunächst beruht die Teilnahme am Stipendienprogramm auf Freiwilligkeit. Mit Beginn der Förderung gehen wir daher davon aus, dass du dich für die im Programm relevanten Themen interessierst und dich entsprechend damit auseinandersetzen möchtest. So besuchst du zum Beispiel die Veranstaltungen aus dem Studienprofil „Bildungsgerechtigkeit“ und sammelst Praxiserfahrungen als Lernhelfer*in. Aus dem Begleitprogramm nimmst du an mindestens einer Veranstaltung deiner Wahl pro Semester teil. Darüber hinaus bist du selbstverständlich eingeladen, an beliebig vielen Veranstaltungen des Begleitprogramms teilzunehmen. Veranstaltungen für alle Stipendiat*innen, wie z.B. ein Auftakt-Workshop und die Jahresfeier zur Begrüßung im Programm sind obligatorisch. Einmal im Jahr nimmst du zudem an einem Reflexionsgespräch mit deinen Ansprechpartner*innen aus dem Team des Lehramtsstipendiums teil, bei dem wir unter anderem deine Weiterförderung besprechen.
- Insgesamt beläuft sich der zeitliche Aufwand für Studienprofil und Begleitprogramm auf ca. zehn Stunden pro Semester, für die Lernhelfer*innen-Tätigkeit (begrenzt auf insgesamt drei Semester) auf ca. 35 Stunden pro Semester .
- Ja. Wir freuen uns sehr, wenn du dich einbringen möchtest. Du kannst gern eigene Ideen für Veranstaltungen, Diskussionsrunden oder Ausflüge benennen. Vielleicht kannst du auch selbst eine Sache besonders gut und möchtest dein Wissen/Können mit deinen Mitstipendiat*innen teilen? Dann unterstützen wir dich bei der Organisation einer solchen Veranstaltung. Alle weiteren Anregungen von Stipendiat*innen nehmen wir gern entgegen.
Sonstiges
Ja. Du kannst dich bei allen Fragen und Anliegen an die Koordinatorinnen des Stipendienprogramms wenden: Mira Stepec & Julia Eberlein E-Mail: lehramtsstipendium-ruhr@rub.de Telefon: 0234 32 23995/11993
Kontakt
Julia Eberlein
Tel.: 0234 32-11993
julia.eberlein@rub.de
Mira Stepec
Tel.: 0234 32-23995
mira.stepec@rub.de
Larissa Närdemann
Tel.: 0234 32-15652
larissa.naerdemann@rub.de
Lucien Kemper
Tel.: 0234 32-19351
lucien.kemper@rub.de
Ruhr-Universität Bochum
Universitätsstr. 105
D-44801 Bochum