Für eine Stärkung internationaler und intersektoraler Kooperationen können internationale Gastwissenschaftler:innen oder intersektorale Partner:innen für einen oder mehrere Tage an die Ruhr-Universität Bochum eingeladen werden.
Der Aufenthalt internationaler Gäste soll genutzt werden, um die eigenen Forschungsarbeiten vorzustellen und zu diskutieren und Forschungskooperationen zu vereinbaren. Zudem sollen die Gäste ihre Arbeit in einem Vortrag den CoES-Mitgliedern vorstellen. Die Einladung setzt voraus, dass CoES-Mitglieder aus wenigstens zwei verschiedenen Fächern die Einladung vorschlagen und sich für die Betreuung des Gastes vor Ort verantwortlich zeichnen.
Auch die Einladung intersektoraler Gäste soll der Vereinbarung von Forschungskooperationen dienen. Das bedeutet, dass Vertreter:innen aus der Industrie, Unternehmen, Stiftungen, Schulbuchverlägen, der Politik, der Bildungsadministration u.ä. eingeladen werden können, um Überlegungen zu Verbundanträgen oder anderen Kooperationen zu unterstützen. Für die Einladung eines intersektoralen Gastes ist die Regelung, dass zwei Lehrstühle an der Einladung des Gastes beteiligt werden müssen, aufgehoben. Ein Vortrag durch den Gast zu seinen/ihren Arbeitsgebieten ist wünschenswert, kann aber mit einer Begründung ausgesetzt werden.
Beantragte Mittel müssen innerhalb von 9 Monaten nach Antragsbewilligung über das CoES abgerechnet werden.