Die Prüfungsämter der Fakultäten sind mit dem operativen Geschäft (Anmeldungen, Prüfungstermine etc.) der Prüfungsverwaltung betraut. Sobald das Studium in einem Unterrichtsfach oder in EWL bzw. BiWi erfolgreich absolviert wurden, werden die Prüfungsunterlagen von den Prüfungsämtern an das Zeugnis- und Zulassungsbüro (ZuZ) in der Professional School of Education geleitet. Hier werden dann – nachdem die Akten aller drei Fächer eingegangen sind – die Master-Zeugnisse erstellt und an die Absolvent*innen verschickt. Diejenigen Absolvent*innen, die ihre M.Ed.-Prüfung nach der GPO-M.Ed. 2005 ablegen/ abgelegt haben, beantragen allerspätestens jetzt auf der Grundlage des B.A.-Zeugnisses und des Zeugnisses für den Master of Education beim Landesprüfungsamt I NRW, Außenstelle Essen (LPA), die Ausstellung des Zeugnisses über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen. Hierzu müssen die Absolvent:innen einen Antrag zusammen mit den Bachelor- und Master-Abschlussdokumenten einreichen (nähere Informationen finden Sie hier ). Das LPA erstellt auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen ein Zeugnis über die bestandene Erste Staatsprüfung, welches dann an die Absolvent:innen verschickt wird. Dieses Zeugnis können die Studierenden dann bei der Bezirksregierung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst nachreichen.
Hinweis für Absolvent:innen, die ihren M.Ed.-Abschluss nach der GPO-M.Ed. 2013 oder 2020 erworben haben: Sie brauchen nach Erhalt des M.Ed.-Zeugnisses keinen Antrag mehr auf Anerkennung des Master-of-Education-Zeugnisses als Erstes Staatsexamen an das LPA NW zu richten; das Master-of-Education-Zeugnis ist gemäß § 10 LABG NW vom 26. April 2016 für den Zugang zum Vorbereitungsdienst ausreichend (ggfls. neben weiteren für eine Bewerbung einzureichenden Unterlagen).
Die Prüfungsverwaltung in den Prüfungsämtern der Fakultäten ist ein das Studium begleitender Prozess, für den keine genauen Zeiträume genannt werden können. Bei den Arbeitsschritten im ZuZ ist hingegen davon auszugehen, dass für die Bearbeitung der Prüfungsunterlagen jeweils ca. 3-4 Wochen benötigt werden. Der für die Absolvent*innen entscheidende Verwaltungsschritt in dem beschriebenen Verfahren liegt in der Zeit zwischen der Abgabe der Master-Arbeit, der Bewerbung für das Referendariat und der Einreichung der 3 Prüfungsakten durch die Prüfungsämter der Fakultäten beim ZuZ. Damit dies geschehen kann, müssen sämtliche Studien- und Prüfungsleistungen (also auch die Master-Arbeit) in allen drei (!) Fächern (2 Unterrichtsfächer und BiWi) abgeschlossen und bewertet worden sein. Nur dann können die Prüfungsunterlagen von den Fakultätsprüfungsämtern an das ZuZ zur Erstellung des Master-Zeugnisses weitergereicht werden.
Es ist im Übrigen ratsam, die Prüfungsakte für ein Fach schließen zu lassen, sobald alle Studien- und Prüfungsleistungen in diesem Fach erbracht sind und nicht erst dann, wenn alle für den Studienabschluss erforderlichen Leistungen erbracht sind.
Allgemein gilt: Studierende müssen bei der Planung ihrer Prüfungen, insbesondere der Master-Arbeit, die Korrekturzeit mitberücksichtigen. Setzen Sie sich daher mit den Prüfungsämtern Ihrer Fakultäten in Verbindung, um den genauen Zeitablauf zu planen. Wichtig ist der Hinweis, dass sich Studierende nicht erst im 4. Semester des M.Ed. mit diesen Fristen und Terminen auseinandersetzen sollten, sondern spätestens im 3. Semester mit der zeitlichen Planung der Prüfungen beginnen sollten. Zu beachten ist außerdem, dass die Modulprüfungen in allen drei Fächern als studienbegleitende Prüfungen dann abgelegt werden sollten, wenn das entsprechende prüfungsrelevante Modul abgeschlossen ist.