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Praxissemester in der Masterphase
Aktuelle Fristen und Termine
Praxissemester im Ausland
Seit Februar 2024 gibt es im Rahmen einer Pilotphase die Möglichkeit zur anteiligen Absolvierung des schulpraktischen Teils des Praxissemesters im Ausland.
Für weitere Informationen steht das Praktikumsbüro unter pse-pia@rub.de gerne zur Verfügung.
Hier gelangen Sie zu unserer Präsentation zur Informationsveranstaltung zum Praxissemester im Ausland ab Februar 2025.
Zulassung
Für die Umschreibung in den Master of Education muss der Nachweis über die Absolvierung der Schulpraxisstudien mit einer fünfwöchigen Praxisphase erbracht werden. Diesen Nachweis erhalten Studierende im Praktikumsbüro. Falls diese Praxisphase während des Bachelor-Studiums nicht erbracht wurde, muss sie im Master-Studium bis zum Beginn des Praxissemesters nachgeholt werden.
Das Formular zur Umschreibung findet sich hier. Darüber hinaus benötigen Studierende einen Ausdruck aus Campus Office mit der Kreditierung eines Moduls zu den Schulpraxisstudien. Die Unterlagen sind im Sekretariat des Praktikumsbüros einzureichen.
Beim Ausfüllen des Umschreibungsformulars sind die „Wichtigen Hinweise zum Umgang mit den Formularen“ zu beachten (weitere Informationen unter pse-umschreibung@rub.de).
Praxissemester
Das Praxissemester als Kernstück der Lehrer:innenausbildung in NRW findet an der Ruhr-Universität Bochum i.d.R. im zweiten bzw. dritten Semester des Masterstudiums statt. Es ist grundsätzlich auf ein Schulhalbjahr bezogen, umfasst fünf Monate und wird kontinuierlich abgeleistet. Der zentrale Lernort ist die Schule. Die Konzeption dieser Praxisphase in der Ausbildungsregion der RUB wird in den Leitlinien und Informationen zum Praxissemester dargestellt.
Studierende, die das Praxissemester an den drei Lernorten Universität, Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung und Schule absolviert haben, verfügen über die Fähigkeit,
- grundlegende Elemente schulischen Lehrens und Lernens auf der Basis von Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Bildungswissenschaften zu planen, durchzuführen und zu reflektieren,
- Konzepte und Verfahren von Leistungsbeurteilung, pädagogischer Diagnostik und individueller Förderung anzuwenden und zu reflektieren,
- den Erziehungsauftrag der Schule wahrzunehmen und sich an der Umsetzung zu beteiligen,
- theoriegeleitete Erkundungen im Handlungsfeld Schule zu planen, durchzuführen und auszuwerten sowie aus Erfahrungen in der Praxis Fragestellungen an Theorien zu entwickeln und
- ein eigenes professionelles Selbstkonzept zu entwickeln.
Über die aktuelle fachspezifische Ausgestaltung des Praxissemesters informieren die Fächer in ihren Kurzprofilen.
Die rechtlichen Vorgaben des Praxissemesters sind in der Verfahrensordnung für das Praxissemester festgelegt. Während des Praxissemesters führen die Studierenden verpflichtend ein Portfolio, das Bestandteil des alle Praxisphasen umfassenden „Portfolio Praxiselemente “ ist. Das Portfolio ist Grundlage des Bilanz- und Perspektivgesprächs.
Voraussetzung für die Teilnahme am Praxissemester ist die Absolvierung eines schulischen Eignungs- und Orientierungspraktikums und der erfolgreiche Abschluss der mindestens 2 CP umfassenden Vorbereitungsseminare in beiden Studienfächern und den Bildungswissenschaften (weitere Informationen finden Studierende in den Studienordnungen der Fächer). Darüber hinaus müssen Studierende im M.Ed. mit der Prüfungsordnung 2020 eingeschrieben sein.
Im Moodle-Kurs "Organisation Praxissemester für Studierende" finden Studierende alle Informationen rund um das Praxissemester. Darüber hinaus werden regelmäßig Informations- und Erinnerungsmails zu den Terminen und Fristen eines Durchgangs versandt. Für die Zugangsdaten zu diesem Kurs wenden sich Studierende bitte an das Praktikumsbüro.
Praktikumsschulen
Die Studierenden absolvieren den schulpraktischen Teil des Praxissemesters an Ausbildungsschulen des Einzugsbereichs des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung Bochum (Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen) oder an Ausbildungsschulen des Einzugsbereichs des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung Hagen (Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen). Für Studierende mit den Studienfächern Chinesisch und Japanisch sind weitere Schulstandorte möglich.
Anmeldung zum Praxissemester und Schulzuweisung
Die Praktikumsplatzvergabe erfolgt nach einem standardisierten Verfahren, das zwischen der Hochschule, der Bezirksregierung und den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung abgestimmt ist, ausschließlich durch ein internetgestütztes Buchungssystem der Hochschule in der Ausbildungsregion ("Portal zur Vergabe von Praktikumsplätzen im Praxissemester": PVP). Im Rahmen des Verfahrens werden soziale Gesichtspunkte, die Fächerkombination und der Bedarf und die Kapazitäten der beteiligten Institutionen berücksichtigt. Ortswünsche werden nur nach Möglichkeit berücksichtigt. Studierende, die für die Wahl eines bestimmten Ausbildungsortes soziale Gesichtspunkte anführen möchten, reichen bis zum 10.04. eines Jahres (Beginn des Praktikums im September) bzw. bis zum 10.10. eines Jahres (Beginn des Praktikums im Februar) einen schriftlichen Antrag mit entsprechenden Nachweisen im Praktikumsbüro ein (Merkblatt zum Antrag auf Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte).
Zunächst melden sich die Studierenden in CampusOffice zur Veranstaltung "Praxissemester/schulpraktischer Teil" an. Diese Anmeldung ist Voraussetzung für die Teilnahme am PVP-Verfahren. Anschließend beantragen die Studierenden die Praktikumsplätze im internetgestützten Buchungssystem PVP in der Zeit von April bis Mai eines Jahres (Beginn des Praktikums im September) bzw. von Oktober bis November eines Jahres (Beginn des Praktikums im Februar). Die konkreten Antragsfristen werden rechtzeitig vom Praktikumsbüro der Professional School of Education bekannt gegeben.
Hinweise für Studierende zur Anmeldung in PVP: Short Guides PVP
Die Zuweisung der Praktikumsplätze wird mit den Schulen und den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung abgestimmt. Nach der endgültigen Zuweisung der Praktikumsplätze ab Mitte Juni eines Jahres (Beginn des Praktikums im September) bzw. ab Anfang Dezember eines Jahres (Beginn des Praktikums im Februar) werden die Studierenden von der Universität über die ihnen zugewiesenen Plätze informiert.
Der Bescheid über die Zuweisung eines Schulpraktikumsplatzes im Rahmen des schulpraktischen Teils des Praxissemesters wird den Studierenden per Email zugestellt und enthält folgende Anlagen:
- Anlage 1: Merkblatt zum schulpraktischen Teil des Praxissemester
- Anlage 2: Praktikumsvereinbarung
- Anlage 3: Verschwiegenheitserklärung
- Anlage 4: Belehrung gem. §§ 35 und 20 Infektionsschutzgesetz
- Anlage 5: Nachweis über den schulpraktischen Teil
- Anlage 6: Erklärung des Studierenden
Rechtliche Rahmenbedingungen
Kontakt
Praktikumsbüro
Gebäude GAFO 05/616
0234 32-24756
und 19351
pse-praktikum@rub.de
Peter Floß (Leitung)
Moritz Hellwig (Praktikumsmanagement)
Christa Meyer (Sekretariat)
Alexandra Alves (Sekretariat)
Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch:
10.30 h bis 12.00 h
Donnerstag:
13.00 h bis 14.30 h
Beratung
Allgemeine Beratung:
während der Öffnungszeiten
Sprechzeiten Peter Floß:
nach vorheriger Terminvereinbarung
per Mail über pse-praktikum@rub.de
Sprechzeiten Moritz Hellwig:
nach vorheriger Terminvereinbarung
per Mail über pse-praktikum@rub.de