Die Prüfungsämter der Fakultäten sind mit dem operativen Geschäft (Anmeldungen, Prüfungstermine etc.) der Prüfungsverwaltung betraut und informieren darüber auf ihren Homepages. Im Zeugnis- und Zulassungsbüro (ZuZ) in der PSE werden dann die Master-Zeugnisse und allen weiteren Abschlussdokumente erstellt und an die Absolvent*innen verschickt.
Die Prüfungsverwaltung in den Prüfungsämtern der Fakultäten ist ein das Studium begleitender Prozess, für den keine allgemeinen Zeiträume genannt werden können. Bei den Arbeitsschritten im ZuZ ist hingegen davon auszugehen, dass für die Bearbeitung der Prüfungsunterlagen jeweils ca. 3-4 Wochen benötigt werden. Der für die Absolvent*innen entscheidende Verwaltungsschritt in dem beschriebenen Verfahren liegt in der Zeit zwischen der letzten Prüfungsleistung (oftmals die Abgabe der Master-Arbeit), der Bewerbung für das Referendariat und der Einreichung der 3 Prüfungsakten durch die Prüfungsämter der Fakultäten beim ZuZ. Damit dies geschehen kann, müssen sämtliche Studien- und Prüfungsleistungen (also auch die Master-Arbeit) in allen drei (!) Fächern (2 Unterrichtsfächer und BiWi) abgeschlossen und bewertet worden sein. Nur dann können die Prüfungsunterlagen von den Fakultätsprüfungsämtern an das ZuZ zur Erstellung des Master-Zeugnisses weitergereicht werden.
Es ist ratsam, die Prüfungsakte für ein Fach schließen zu lassen, sobald alle Studien- und Prüfungsleistungen in diesem Fach erbracht sind und nicht erst dann, wenn alle für den Studienabschluss erforderlichen Leistungen auch in den anderen beiden Fächern absolviert wurden.
Das ZuZ übernimmt eine Gewährleistung für die rechtzeitige Erstellung der Abschlussdokumente einschließlich des M.Ed.-Zeugnisses, wenn die abgeschlossenen Prüfungsakten für beide Unterrichtsfächer und BiWi bis zum 28./29. Februar für den Einstellungstermin zum 1. Mai eines Jahres und bis zum 31. August für den Einstellungstermin zum 1. November eines Jahres im ZuZ vorliegen. Die danach eingehenden Prüfungsakten werden ebenfalls schnellstmöglich bearbeitet, jedoch entfällt dabei die Gewährleistung, dass die Abschlussdokumente noch rechtzeitig für die Nachreichfrist zur Bewerbung für den Vorbereitungsdienst erstellt werden können.
Wenn Sie sich an die folgenden Tipps halten, tragen Sie maßgeblich dazu bei, dass die Zeugniserstellung fristgerecht zu dem gewünschten Einstellungstermin in den Vorbereitungsdienst erfolgen kann:
- Planen Sie Ihren Studienabschluss so, dass Sie alle Prüfungen und die Bewertung der Master-Arbeit entweder Ende Februar (bei Eintritt in den Vorbereitungsdienst im Mai) oder Ende August (bei Eintritt in den Vorbereitungsdienst im November) abgeschlossen haben.
- Befassen Sie sich also frühzeitig mit Ihrem Studienabschluss, nehmen Sie die Fristen zur Kenntnis und planen Sie bei Modulprüfungen und v. a. bei der Master-Arbeit immer auch die Korrekturzeiten mit ein.
- Die Prüfungsämter und die Studienberatungen Ihrer Fächer halten vielfältige Informationen für Sie bereit und stellen die notwendigen Formulare zur Verfügung. Orientieren Sie sich bereits in der Studieneingangsphase auf den Homepages der Fächer und suchen Sie sich die Informationen zusammen. Fragen Sie ggf. bei den Studienfachberater:innen oder den Prüfungsämtern nach, wenn Sie unsicher sind.
- Machen Sie nach jedem Semester einen ‚Kassensturz‘ und überlegen Sie, welche Module Sie abgeschlossen haben, was in den nächsten Semestern ansteht, wann Sie weitere Prüfungen einplanen, wann Sie das Praxissemester absolvieren/abschließen werden und wann Sie die Master-Arbeit anmelden möchten. Bei Unklarheiten und Fragen können Sie sich an Ihre Studienfachberater*innen oder an die PSE wenden.
- Sobald Sie ein Master-Modul erfolgreich absolviert haben, kümmern Sie sich umgehend darum, dass das Modul in eCampus zusammengeführt und abgeschlossen wird.
- Nachdem Sie alle Prüfungen in einem Ihrer Fächer erfolgreich absolviert und die Master-Arbeit bestanden haben, stoßen Sie aktiv die Schließung Ihrer Prüfungsakte beim Prüfungsamt und die Übermittlung der Fachakte an die PSE an. Hierzu halten die Prüfungsämter ein Formular mit dem Titel ‚Nachweis über alle erforderlichen Studienleistungen und Kreditpunkte im M.Ed.-Studium‘ für Sie bereit. Über das genaue Vorgehen informieren Sie sich bitte bei den Prüfungsämtern und/oder den Fachberater:innen.
Die innerhalb der zuständigen Fakultät für das jeweilige Unterrichtsfach sowie für BiWi geltenden Fristen zum Prüfungsverfahren entnehmen Sie bitte den Homepages der jeweiligen Fachprüfungsämter sowie des Prüfungsamtes M.Ed. der Fakultät für Philosophie und Erziehungswissenschaft.